Allgemeine Geschäftsbedingungen
von „Tonne mit Herz“ – Jaqueline Gibhardt
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Sämtliche Leistungen von Tonne mit Herz – Jaqueline Gibhardt, Westkapeller Ring 18, 45481 Mülheim an der Ruhr (nachfolgend auch „Veranstalterin“) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen und regeln die Vertragsmodalitäten zwischen der Veranstalterin und dem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ genannt). Mit Beauftragung, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen seitens des Kunden als akzeptiert.
(2) Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit immer von dem Kunden oder dem Auftraggeber gesprochen. Es werden keine geschlechtsspezifischen Formulierungen gewählt.
(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies von der Veranstalterin schriftlich bestätigt wurde. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
(4) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Veranstalterin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
(5) In der Regel werden die Veranstaltungen von der Veranstalterin persönlich geleitet. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Die Veranstalterin behält sich vor, eine andere qualifizierte Veranstaltungsleitung, sowie zusätzliche Personen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung einzusetzen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt durch Annahme eines Angebots der Veranstalterin durch den Kunden in Textform. Kunde akzeptiert damit verbindlich den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages basierend auf dem enthaltenen Angebot und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Mit Auftragsbestätigung der Veranstalterin kommt der Vertrag zustande.
(3) Die Angebote der Veranstalterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Veranstalterin, soweit nichts Abweichendes geregelt ist, für 20 Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung der Veranstalterin in Textform.
(4) Eventuelle Individualabreden bedürfen der Zustimmung der Beteiligten in Textform. Ggf. anfallende Mehrkosten werden ausweislich der zu treffenden Vereinbarung vom Kunden getragen. Die in Prospekten, Flyern, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(5) Erfolgt die Anmeldung mehrerer Teilnehmender durch eine einzelne Person bzw. Institution, hat der oder die Anmeldende, oder die gesetzliche Vertretung für das Einhalten der Vertragsverpflichtungen Sorge zu tragen. Insbesondere muss die Einwilligung der jeweils Berechtigten für minderjährige Teilnehmende vorliegen.
§ 3 Leistungen
(1) Die Leistungsverpflichtung durch die Veranstalterin ergibt sich alleine aus dem Inhalt des vorliegenden Angebots und der Auftragsbestätigung.
(2) Die Veranstalterin gestaltet die Gewichtung der Inhalte unter Berücksichtigung der Teilnehmenden, des Gruppengefüges und der äußeren Bedingungen. Die Veranstalterin behält sich vor, auch kurzfristig die Gewichtung umzuverteilen und neue bzw. andere thematische Schwerpunkte zu setzen und vom gebuchten Programm abzuweichen, ohne einen Anspruch des Kunden auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich zu begründen.
(3) Die Veranstaltung wird grundsätzlich in zwei verschiedenen Formaten (Serientermine oder Einzeltermin) angeboten, welche sich in Art, Dauer und Durchführung unterscheiden. Mit Vertragsschluss muss spätestens das jeweilige Format durch den Kunden ausgewählt worden sein. Entsprechende Details sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet die Anwesenheit von geeigneten Betreuungspersonen für die angemeldeten minderjährigen Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung durchgängig zu gewährleisten.
(5) An einer Veranstaltung sind pro Gruppe maximal 15 Teilnehmende möglich, es sei denn vor Vertragsschluss wurde eine andere Anzahl ausdrücklich vereinbart und vom Veranstalter bestätigt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Rechnung wird nach erfolgter Leistung gestellt. Ab Rechnungsstellung muss der Rechnungsbetrag ohne Abzug, d.h. ohne Skonto auf eine seitens der Veranstalterin angebotene Zahlungsmethode innerhalb von 14 Tagen eingehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlung erfolgt in der Regel durch Überweisung, soweit zwischen den Beteiligten nichts Anderweitiges mindestens in Textform vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Veranstalterin. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(2) Die Preise verstehen sich stets als Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung erfolgt nach Zeitaufwand unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Bedingungen.
(4) Bei Absage des Termins bis 14 Tage oder weniger vor dem vereinbarten (Anfangs-) Leistungsdatum durch den Kunden werden folgende Gebühren (Aufwendungsersatz) prozentual zur vertraglich vereinbarten Veranstaltungsgebühr fällig:
- 14.-8. Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%
- 7. Tag bis Veranstaltungsbeginn: 50%
Erfolgt die Absage mindestens 15 Tage oder mehr vor Veranstaltungsbeginn entfällt der Aufwendungsersatz für die Veranstalterin für den abgesagten Termin.
Auf Wunsch und nach Möglichkeit kann durch die Veranstalterin ein Nachholtermin angeboten werden, welcher zu den vormals vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt wird. Ein Nachholtermin bei Absage durch den Kunden wird nicht garantiert.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der Veranstalterin ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Veranstaltungsvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Haftung / Aufsichtspflichten
(1) Die Teilnahme an Aktionen, die Teil des Programms der Veranstalterin sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nur für unmittelbare durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
(2) Die Veranstalterin übernimmt für die Dauer der Veranstaltung keine Aufsichtspflichten gegenüber teilnehmenden Minderjährigen. Dafür bleibt der Kunde alleinig verantwortlich. Entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben ist seitens des Kunden ausreichendes, qualifiziertes Fachpersonal während der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darauf hin zu wirken, eventuelle Schäden an den bereitgestellten Materialien, Ausstellungsstücken etc. zu vermeiden bzw. gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet seine Beanstandung umgehend vor Ort der Veranstaltungsleitung mitzuteilen. Spätere Ansprüche gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen.
(4) Gefährdet oder beeinträchtigt eine Höhere Gewalt erheblich den Ablauf einer Veranstaltung kann sowohl der Kunde als auch die Veranstalterin den Veranstaltungstermin stornieren oder den Vertrag kündigen. Im Falle der bloßen Stornierung des Termins, werden Nachholtermine auf Wunsch des Kunden und nach Möglichkeit der Veranstalterin vereinbart. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(5) Die Veranstalterin haftet nur im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschaden, die auf Verschulden der Veranstalterin zurückzuführen sind. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
(6) Durch Teilnehmende verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich durch den Kunden zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber der Veranstalterin nicht geltend gemacht werden.
(7) Die weitere Haftung richtet sich im Übrigen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
§ 7 Sonstiges
(1) Für Verträge gelten ausschließlich diese Vertragsbestimmungen. Nebenabreden oder Änderungen werden erst nach Bestätigung der Veranstalterin in Textform maßgeblich.
(2) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung durch die Veranstalterin aus wichtigem Grund, beispielsweise Krankheit der Veranstaltungsleitung, so wird die Veranstaltung nachgeholt. Der Nachholtermin der Veranstaltung soll innerhalb der nächsten 8 Wochen, welche nach Beendigung des Ausfallgrundes folgen, stattfinden. Auf Vertretung der Veranstaltungsleitung besteht grundsätzlich kein Anspruch.
(3) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Veranstalterin über chronische Krankheiten und weitere dauerhafte oder temporäre Beeinträchtigungen der Teilnehmenden zu informieren. Weiter verpflichtet der Kunde sich grundsätzlich nur Teilnehmende für die jeweilige Veranstaltung anzumelden, welche physisch und psychisch geeignet sind, an der Veranstaltung teilzunehmen.
(4) Das Urheberrecht an Entwürfen, Ideen, Konzeptionen und den mitgebrachten Lernmaterialien verbleibt bei der Veranstalterin. Sämtliche durch die Veranstalterin beigebrachten Materialien, Aufzeichnungen, Entwürfe, etc., auch wenn diese nach Ende der Veranstaltung beim Kunden bzw. bei den Teilnehmenden verbleiben, sind nicht für Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder erneute Bearbeitung mit oder ohne Anleitung, u.ä. vorgesehen.
(5) Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung sind grundsätzlich untersagt. Lediglich Fotoaufnahmen, die den Zweck der Bildungsdokumentation verfolgen, sind zulässig. Diese sind im Vorfeld mit der Veranstalterin abzusprechen.
§ 8 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ist Mülheim an der Ruhr.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 30.06.2026